Euskirchener Str. 22
50937 Köln
Telefon 0221/78 88 99 00
Telefax 0221/78 88 99 01
kanzlei@mertens-hoffmann.de
Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab, holen Sie die Polizei, fertigen Sie ggf. eigene Bilder des Unfalls. Je weiter der Unfall zurückliegt, umso schwächer ist das eigene Erinnerungsvermögen in Bezug auf den Vorfall. Suchen Sie Zeugen, notieren Sie deren Adresse.
Wir klären Sie auf:
- ob Sie mit einer Mithaftung rechnen müssen oder vollen
Schadensersatz erhalten.
- welche Schadenspositionen Sie ersetzt erhalten.
- wie Sie den Schaden abrechnen können
(wirtschaftlicher Totalschaden/Reparatur auf 130% Basis etc.).
- ab wann eine Klage sinnvoll ist.
- ob Sie Schmerzensgeld erhalten.